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Martin Breul, Privatsache Religion? Entwurf einer Postsäkularen Politischen Theologie, Verlag Herder Freiburg/Br. 2026, 336 S., € 45,–.

M. Breul, Professor für Systematische Theologie an der TU Dortmund, plädiert in seinem neuen Buch für die öffentliche Relevanz der Religion. Aktuelle Debatten, die derzeit sowohl in Deutschland als auch weltweit virulent sind, unterstreichen die Wichtigkeit des Themas. Wenn beispielsweise Bundestagspräsidentin Julia Klöckner von den christlichen Kirchen verlangt, die Seelsorge wieder in den Mittelpunkt ihres Tuns zu rücken, anstatt „wie eine NGO“ (Bild, 20.04.2025) Stellungnahmen zu tagesaktuellen Themen abzugeben, dann läuft eine solche Forderung auf die grundlegende Privatisierung des Glaubens hinaus. In eine ähnliche Richtung zielen auch die Invektiven von Donald Trump, seines Vizepräsidenten J. D. Vance und des US-„Kriegsministers“ Pete Hegseth, mit denen sie Papst Leo XIV. angesichts dessen Kritik am Krieg der USA gegen den Iran bedenken. Der Auftrag der Kirche – so die These von Klöckner, Trump und Co. – ist kein öffentlicher, kein politischer. ‚Schuster, bleibt bei deinem Leisten!‘, lautet ihre Mahnung an die Kirchen.

Hier setzt Breul mit seiner fundamentaltheologischen Reflexion an, wenn er fragt, wie sich Religion, Politik und Gesellschaft zueinander verhalten (sollen). In einer längeren Einleitung (9–56) erinnert der Verf. an Jürgen Habermas und dessen 2001 in Reaktion auf die Terroranschläge von 9/11 geprägtes Diktum von der „Postsäkularen Gesellschaft“. Diskursive Vernunft und Religion sind – anders als die Vertreter:innen der klassischen Säkularisierungstheorie dies zulassen wollten – wieder stärker aufeinander zu beziehen. Ausgehend von der Erinnerung an diese Einsicht Habermas’ untersucht Breul im ersten Hauptteil seiner Studie (A) das Verhältnis von Religion und politischer Öffentlichkeit (57–106). Breuls These lautet, dass Religion dann demokratisch organisierte Gemeinwesen stützt, wenn sie Lebensformen ausbildet, die der Demokratie entgegen kommen (vgl. 95 u. ö.). Mit dem Münchener Philosophen Julian Nida-Rümelin bestimmt Breul ‚Lebensformen‘ als Quelle aller Normativität, die es für eine Demokratie braucht: „Die Quelle aller Normativität liegt nicht in der Theorie, nicht im Postulat, nicht im ethischen oder rationalitätstheoretischen Prinzip, sondern in der geteilten Lebensform und der geteilten Praxis des Begründens.“ (J. Nida-Rümelin, Eine Theorie praktischer Vernunft, Berlin – Boston 2020, 309.) Religiös begründete Selbst- und Weltdeutungen können dann (wie nicht-religiöse Lebensformen gleichermaßen) legitimerweise Demokratien mit ermöglichen und stützen (vgl. 105 f.).

Im zweiten Hauptteil seiner Untersuchung (B) vermisst Breul das Dreieck von Religion, Autonomie und Universalismus (107–181). Auf der einen, theologischen Seite plädiert der Verf. für eine Stärkung der sog. Autonomen Moral, wie sie früh schon von Alfons Auer (Tübingen) und Franz Böckle (Bonn) entwickelt und die heute z. B. von Stephan Goertz (Mainz) betont vertreten wird. Diese Form der theologischen Moralbegründung greift das „unbedingte Sollen“ der kantischen Moralphilosophie würdigend auf (vgl. dazu jetzt auch M. Striet, Unausweichliche Autonomie, Freiburg/Br. 2025). Auf der anderen, philosophischen Seite fordert Breul eine Differenzierung zwischen ‚Rechtfertigung‘ und ‚Motivation‘ ein, insofern Gott nicht Grund der Moral sein (vgl. S. Wendel, Das freie Subjekt als Prinzip Theologischer Ethik, in: St. Goertz/R. Hein/K. Klöcker (Hrsg.), Fluchtpunkt Fundamentalismus, Freiburg/Br. 2013, 159–173, bes. 170) und diese deshalb nicht allgemein rechtfertigen könne. Gleichwohl jedoch können religiöse Überzeugungen Breul zufolge „zu einem Handeln [motivieren], das sich an autonom gerechtfertigten Normen orientiert“ (143).

Im dritten und letzten Hauptteil des Buches (C) skizziert Breul ein „Begründungsprogramm“ (183) für eine Politische Theologie in und für postsäkulare(n) Kontexte(n) (183–307). Er kritisiert in diesem Zusammenhang das sog. Böckenförde-Axiom – zumindest in seiner „liberalkonservativen Lesart“ (195) –, wenn er als Hauptbedingungen demokratischer Legitimierung und Legitimität nicht auf vorpolitische „Voraussetzungen“ (E. W. Böckenförde, Staat, Gesellschaft, Freiheit, Frankfurt/M. 1976, 60) abzielt, sondern auf zwei formale Bedingungen: zum ersten auf egalitäre Inklusion (188: „Egalitäre Inklusion meint, dass öffentliche Diskurse, die die Rechtfertigung staatlicher autoritärer Handlungen thematisieren, alle potenziell Betroffenen gleichermaßen einschließen.“) und zum zweiten auf diskursive Deliberation (189: „Diskursive Deliberation [….] meint ein Verfahren der Auseinandersetzung, welches das bestmögliche Erreichen rationaler Resultate bewirken soll.“) In einer pluralistischen Gesellschaft ist eine Legitimierung politischen Handels, die sich aus weitgehend geteilten, quasi metaphysischen Weltanschauungen herleitet, nicht mehr möglich. Zudem ist es nicht die Aufgabe einer Politischen Theologie, wie sie von Johann Baptist Metz entworfen wurde, Demokratien argumentativ zu rechtfertigen; vielmehr geht es ihr um die Re-Formulierung „der Gottesrede in der Gestalt der ‚gefährlichen Erinnerung‘, in Kategorien des Widerspruchs und der Veränderung.“ (J. B. Metz, Art. Politische Theologie, in: ders., GS Bd. 3.2, Freiburg/Br. 2016, 262–266, hier 263.) Andernfalls verfiele der christliche Glaube erneut der Gefahr, wieder zur bürgerlichen, sprich: privat eingehegten Religion zu mutieren. Dem aber hatten sich Metz und seine politisch-theologischen Kombattanten wie Tiemo Rainer Peters OP einst vehement entgegengestemmt.

Für Breul ergibt sich aus dem Gang seiner Untersuchung die Notwendigkeit einer praktischen Metaphysik, die streng zwischen Wissens- und Glaubensüberzeugungen unterscheidet. Glaubensüberzeugungen erschöpfen sich nicht im Für-wahr-halten von Sätzen, sondern sie zielen auf eine Lebenspraxis. Dementsprechend fragen sie (ganz nach Kant): „Was soll ich tun?“ und: „Was darf ich hoffen?“ (Vgl. 287). Dabei kommen Glaubensüberzeugungen keineswegs unvernünftig daher. Denn die „Vernunft des Glaubens zeigt sich in der Rationalität“ (288) eben jener Lebenspraxis. Und Glaubensüberzeugungen treten auch nicht bloß als Partikularüberzeugungen auf. Vielmehr eignet ihnen ein universales Moment, das Breul im Anschluss an Omri Boehm und Jule Govrin einschränkend und zugleich würdigend als „schwach“ bezeichnet (vgl. 292 f.).

Diese Einschränkung gilt selbstverständlich auch für den Selbstanspruch der Postsäkularen Politischen Theologie, die Martin Breul in seinem unbedingt lesenswerten Buch als praktische Metaphysik mit schwachem Universalitätsanspruch ausbuchstabiert hat.

Ulrich Engel OP, Berlin