Stichwort

„Würdevolles“ Sterben

Uns allen ist klar: Irgendwann einmal sind wir tot. Aber de facto befassen wir uns in guten Tagen wohl recht selten mit den Herausforderungen des eigenen Sterbens und insbesondere damit, was für den Einzelnen dann ein würdevolles Sterben ausmachen würde. Schon bei dem Zusatz würdevoll gehen die Meinungen (weit) auseinander. Am ehesten einigt man sich vielleicht noch darauf, dass man in einem vertrauten Umfeld sterben und von Menschen begleitet werden möchte, deren Beistand von einer personenzentrierten Haltung geprägt ist. Während aber für die einen die Art und Weise der Ausgestaltung der letzten Lebensphase und die Bestimmung des Todeszeitpunktes höchst individuell sein sollte, postulieren andere eine möglichst strikte Orientierung an Prinzipien wie sie beispielsweise von Religionsgemeinschaften vorgegeben werden.

Sterbeorte

In Deutschland wurden im Jahr 2021 insgesamt 1.023.723 Sterbefälle von den Standesämtern registriert.1 Wenn auch der Wunsch, möglichst zu Hause zu sterben, in Umfragen klar dominiert, wird für fast die Hälfte aller Menschen das Krankenhaus zum tatsächlichen Sterbeort.2 In Bezug auf die Ausgestaltung der verbleibenden Lebenszeit, der Sterbebegleitung und der Abschiedskultur stellen jedoch nicht nur das klinische Setting, sondern insbesondere die Bedingungen der Corona-Pandemie Angehörige, Pflegekräfte, Ärzt:innen und Seelsorger:innen vor besondere Herausforderungen.

Würdevolles Sterben?!

Als oberster, ethischer Bewertungsmaßstab eines guten Sterbens wird oft das Argument der Würde ins Feld geführt. Dabei berufen sich ganz gegensätzliche Positionen auf die Achtung der Menschenwürde. Während es für die einen um die Zulässigkeit von selbstbestimmten Sterben samt Sterbehilfe geht, sehen andere in einem assistierten Suizid einen Verstoß gegen die Menschenwürde sowie religiöser Vorgaben. Da zudem in der Praxis oft Anspruch und Wirklichkeit in Sachen würdevollem Umgang auseinanderklaffen, bleibt der Würdebegriff für manche nur eine Leerformel für Sonntagsreden. Wie lässt sich jedoch angesichts dessen die Rede von einem würdevollen Sterben (sinnvoll) erschließen? Wenn die Rede von einem würdevollen Umgang im Sterbeprozess – wenngleich terminologisch nicht erschöpfend einholbar – als Gegenpol zu einer rein somatisch-reduktionistischen Betrachtung des Menschen und damit als Achtung der individuellen Person oder als Chiffre für eine multidimensionale Betrachtung des Menschen steht, kann – trotz aller Kritik – am Terminus festgehalten werden. Eine würdevolle Sterbebegleitung optiert dann gegen eine Verobjektivierung des sterbenden Menschen und bedenkt dessen Wertvorstellungen und Bedürfnisse. Unter diesen Vorzeichen kann sich (zumindest potenziell) ein würdevolles Sterben vollziehen. Dazu zählen die Sicherstellung einer informierten Zustimmung, eine sensible Haltung der Begleiter:innen sowie kreative Formen der Bedürfnisadressierung.

Sicherstellung einer informierten Zustimmung

Gelegentlich erfahren nahestehende Personen mehr oder Genaueres zur Diagnose und den Heilungschancen als die Betroffenen selbst. Schutz- oder Fürsorgemechanismen des sozialen Systems können ein offenes Gespräch zu verhindern suchen. Ein solches Schonen durch Verheimlichen von Wahrheit nimmt allerdings nicht nur dem Sterbenden die Chance, die letzte Lebensphase bewusst(er) zu gestalten, sondern Angehörigen wie Freunden die Möglichkeit, anstehende Herausforderungen gemeinsam zu tragen. Zudem führt eine Verheimlichung oder das Hantieren mit Halbwahrheiten zu einer Belastung aller Beteiligten – insbesondere des Pflegepersonals, das mit ausweichenden Antworten Nachfragen der betroffenen Menschen zu umschiffen hat. Auch wenn der Mensch ein soziales Wesen ist, steht ihm doch prioritär das Recht auf Information und damit auch auf eine (möglichst) umfassende Wahrheit über seinen Gesundheitszustand zu. Und zwar nicht nur, weil das juristisch korrekt ist, sondern weil es um das Leben des Betroffenen geht – weil es eben sein Leben ist! Die Wahrheit am Kranken- und Sterbebett im Arzt-Patienten-Gespräch betrifft die Diagnose, die Prognose und die Therapie. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten im Rahmen des Krankenhausbehandlungsvertrages verpflichtet den Arzt zu dieser umfassenden Aufklärung, so dass der betroffene Mensch entscheiden kann, wie er medizinisch (nicht) weiterbehandelt werden möchte. In juristischer Hinsicht geht es um das Wechselspiel von Indikation und Patientenwillen. Zugleich hat der Patient natürlich das Recht, die Wahrheit nicht wissen zu wollen.

Sterbebegleitung – eine Frage der Haltung

Grundlegend für eine würdevolle Begleitung von Menschen in Sterbeprozessen ist die persönliche Haltung. Sie formt sich aus dem eigenen Menschenbild, den Vorstellungen von einem gelingenden Leben, aus spirituell-religiösen Annahmen und biographischen Erfahrungen. Essenziell sind die mentale Präsenz, ein Interesse am Gegenüber, die Offenheit, den anderen mit seinen Bedürfnissen wahrzunehmen, ihn mit seinem Gewordensein zu respektieren und sich auf eine menschliche Begegnung einzulassen. Bei all dem gilt es sich eine gewisse Vorsicht oder Sensibilität zu bewahren, „dass die persönliche Wahrnehmung des Anderen nur ein Teil der Wahrheit ist und diesen nie vollständig umfassen kann.“3 Ein solches Wissen legt auch nahe, dass die Begleitung eines Sterbenden im Zusammenspiel mit weiteren Akteuren wie Angehörigen, Freunden oder Professionen zu verorten ist.

Sterbebegleitung – eine Frage pragmatischer Lösungen

Neben der Begleitung „als Mensch“4 ist die Praxis am häufigsten Sterbeort Krankenhaus eine Frage pragmatischer Lösungen. Die beteiligten Professionen übernehmen hier (insbesondere unter Corona-Bedingungen) oft eine Brückenfunktion, wenn sie beispielsweise Fotos, digitale Grußbotschaften oder andere Sprachnachrichten auf dem Mobiltelefon oder Tablet übermitteln. Insbesondere benötigen die sensiblen Prozesse des Abschiednehmens eine besondere Aufmerksamkeit. Denn wenn man Verstorbene nicht mehr sehen kann, wird dadurch Trauer sehr erschwert. In diesem Sinn berichtet eine Pflegestudierende: „Anschließend versorgten wir die Frau gemäß den ethischen Grundsätzen, dokumentierten den Todeszeitpunkt. Der diensthabende Arzt überbrachte den Angehörigen die unerwartete Todesnachricht. Inzwischen wurde die Frau abgeholt und in eines der Verabschiedungszimmer gebracht. Aufgrund der momentan kursierenden Coronapandemie war es den Angehörigen nicht möglich die verstorbene Frau gesammelt zu verabschieden. Maximal drei Personen durften sich verabschieden kommen. Meine Kollegin und ich empfanden das als unmenschlich, weil diese Frau auch unerwartet verstorben war. Wir fassten den Entschluss alle Hebel in Kraft zu setzen, sodass sich mehrere Angehörige gleichzeitig von der Frau verabschieden konnten. Wir waren der Meinung, dass diese Situation ein Ausnahmezustand sei und dass eine Familienzusammengehörigkeit bei solch einer Verabschiedung besonders wichtig ist.“5 Eine evangelische Krankenhauspfarrerin erinnert sich, wie sie am Totenbett gemeinsam mit Angehörigen gebetet und Abschied genommen hat. Schließlich waren bis auf die Ehefrau alle gegangen. Dann kommt das Pflegepersonal herein, um den Verstorbenen zu waschen. „Ach, wollen Sie das jetzt noch machen?“, fragt die hinterbliebene Ehefrau, „jetzt kommt doch keiner mehr.“ Die junge Krankenschwester lächelt freundlich und antwortet: „Das tun wir jetzt für ihn.“ Und im Stillen denkt die Pfarrerin anerkennend: Ja, und ihr tut es auch für Euch, um Abschied zu nehmen, nachdem ihr ihn durch seine letzte Krise hindurch begleitet habt.

Ertrag

Das, was am Lebensende zählt oder noch getan werden kann, ist nicht standardisierbar! Es gibt weder pflegerische, ärztliche noch seelsorglichen Schablonen. Vielmehr gilt: Die Begleitung am Lebensende und über den Tod hinaus ist höchst individuell, erschöpft sich nicht in formalen Abläufen und wird zutiefst von der persönlichen Haltung der Beteiligten und ihrer kreativen Offenheit gegenüber Begleitungserfordernissen geprägt.

Fußnoten

1 Vgl. Statista, Anzahl der Sterbefälle in Deutschland von 1951 bis 2021: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/156902/umfrage/sterbefaelle-in-deutschland/#professional (Aufruf: 29.10.2022). (Aufruf: 29.10.2022).

2 Vgl. Bertelsmann Stiftung, Palliativversorgung, in: Spotlight Gesundheit 10/2015, 3: https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/SPOTGes_VV_Palliativversorgung_2015.pdf (Aufruf: 29.10.2022). (Aufruf: 29.10.2022).

3 T. Hagen, Sterbebegleitung, in: E. Frick/K. Hilpert (Hrsg.), Spiritual Care von A bis Z, Berlin – Boston 2021, 324–327, hier 325.

4 Ebd., 324.

5 Aus einer Fallarbeit im primärqualifizierenden Bachelorstudiengang Allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege an der FH Wiener Neustadt (NÖ) im SoSe 2021.

Der Autor

Dr. theol. Franziskus Knoll OP, Dipl.-Pflegepäd. (FH) (franziskus.knoll@thchur.ch), geb. 1971 in Bad Säckingen, Lehrstuhlinhaber für Pastoraltheologie und Homiletik an der TH Chur. Anschrift: Alte Schanfiggerstrasse 7, CH-7000 Chur. Veröffentlichungen u. a.: Mensch bleiben! Lehrbuch Anthropologie, Ethik und Spiritualität für Pflegeberufe, Stuttgart 2020.